Altlasten? – Keller aufräumen! – Kontrolle – sind wir bereit?

Wissenswertes

Winterzeit ist für viele die Zeit zum Aufräumen, die Lager fürs kommende Jahr bereit zu stellen und vor zu sorgen, dass allfällige Kontrollen keine Beanstandungen geben.

Jetzt sollte man sich auch die Zeit nehmen und das Pflanzenschutzlager genau durchschauen.

Folgende Produkte müssen fachgerecht entsorgt werden:

  • Produkte, deren Etikette nicht mehr lesbar sind und bei denen man raten muss was drin ist.
  • Produkte deren Zulassung vom BLW zurückgezogen wurde und die Abverkaufsfrist abgelaufen ist.
  • Produkte die noch mit orange/schwarzen Symbolen und R- und S-Sätzen gekennzeichnet sind und über keine Zulassung mehr verfügen.
  • Produkte deren Produktionsdatum schon sehr alt ist.

 

Es werden Kontrollen vom Kantonalen Labor durchgeführt (auch beim Verbraucher). Damit diese zu keiner Beanstandung führen, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein.
Dazu gibt es von Chemsuisse Merkblätter die darüber informieren was Pflicht ist (https://www.chemsuisse.ch/de/merkblaetter). Unter anderem A03 «Berufliche Verwender»; A04 «Detailhandel: besondere Pflichten bei der Abgabe» und A05 «Grosshandel mit Chemikalien».

 

Gut vorbereitet ist halb gewonnen – wir wünschen Ihnen viel Erfolg.