Altlasten? – Keller aufräumen! - Kontrolle – sind wir bereit?
Winterzeit ist für viele die Zeit zum Aufräumen, die Lager fürs kommende Jahr bereit zu stellen und vorzusorgen, dass allfällige Kontrollen keine Beanstandungen geben.
Jetzt sollte man sich auch die Zeit nehmen und das Pflanzenschutzlager genau durchschauen:
Folgende Produkte müssen fachgerecht entsorgt werden.
- Produkte, deren Beschriftung und Etiketten nicht mehr lesbar sind und deren Inhalt dadurch nicht eindeutig geklärt ist.
- Produkte deren Zulassung vom BLV zurückgezogen wurde und die Abverkaufs- und Aufbrauchfrist abgelaufen ist.
- Produkte die noch mit orange/schwarzen Symbolen und R- und S- Sätze gekennzeichnet sind und über keine Zulassung mehr verfügen.
- Produkte deren Produktionsdatum sehr alt ist
Es werden Kontrollen vom Kantonalen Labor durchgeführt. (auch beim Verbraucher). Damit diese zu keiner Beanstandung führen, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein
Dazu gibt es von Chemsuisse Merkblätter, die darüber informieren, was Pflicht ist (https://www.chemsuisse.ch/de/merkblaetter). Unter anderem A03 «Berufliche Verwender»; A04 «Detailhandel: besondere Pflichten bei der Abgabe» und A05 «Grosshandel mit Chemikalien»
Gut vorbereitet ist halb gewonnen – wir wünschen Ihnen viel Erfolg!